Sie haben bei Ihrem Akustiker immer die Möglichkeit verschiedene Hörgeräte auszuprobieren. Wenn Sie Ihr Hörgerät der Wahl gefunden haben, erfolgt hier in der Praxis die Hörgerätebegutachtung bzw. Abnahme. Um einen guten bis aureichenden Hörgewinn zu ermitteln, erfolt eine Hördiagnostik mit den Hörgeräten, Desweiteren werden Handhabung und der Sitz des Gerätes überprüft.
Um Anspruch auf Kostenübernahme bzw. Teilkostenübernahme der Krankenkasse erfolgt die Untersuchung nach Versorgung über den Akustiker.